Doppelbesteuerung verstehen: So behältst du mehr von deiner Rente im Ausland
Rente im Ausland: So vermeidest du die Doppelbesteuerung
Du möchtest deinen Ruhestand in der Sonne genießen – etwa in Spanien, Portugal oder Griechenland? Dann solltest du wissen, wie deine Rente im Ausland besteuert wird. In diesem Beitrag erfährst du:
Was bedeutet Doppelbesteuerung von Renten überhaupt?
Welche Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gelten für Auswanderer?
Wie unterscheiden sich Freistellung und Anrechnungsmethode?
Welche Länder sind steuerlich besonders rentnerfreundlich?
Wie kannst du die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland nutzen?
Mit Checkliste zur Steuervermeidung im Ausland
Tipp: Ganz legal Steuern sparen – mit dem richtigen Wissen, etwas Vorbereitung und einem Blick auf die Steuertricks für Auslandsrentner.
Träumst du auch davon, im Ruhestand dem schlechten Wetter in Deutschland zu entfliehen und dir einen neuen Lebensabschnitt im sonnigen Süden, vielleicht in Spanien, aufzubauen? Dann bist du nicht allein. Immer mehr Rentner zieht es in die Ferne. Spanien, Portugal, Thailand oder auch Griechenland sind oft genannte Favoriten. Aber bevor du deinen Wohnsitz verlagerst, gibt es ein Thema, das du auf keinen Fall ignorieren solltest: die Doppelbesteuerung. Klingt trocken, ist aber entscheidend für deinen Geldbeutel. Und ich sag dir ganz ehrlich, nach all den Jahren harter Arbeit hast du es dir verdient, deine Rente in vollen Zügen zu genießen – und nicht unnötig Steuern an zwei Staaten gleichzeitig zu zahlen. Wer will denn sowas schon? Lass uns deshalb einen Blick auf das Thema Doppelbesteuerung werfen, wie du ganz legal Steuern sparen kannst.
Was ist eigentlich Doppelbesteuerung bei Renten im Ausland?
Doppelbesteuerung bedeutet, dass zwei Länder gleichzeitig Anspruch auf die Besteuerung deiner Einkünfte erheben. Im schlimmsten Fall bedeutet das, du zahlst auf deine deutsche Rente sowohl in Deutschland als auch in deinem neuen Wohnsitzland Steuern. Doch zum Glück gibt es sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die genau das verhindern sollen. Sie regeln, welches Land wie viel und wann besteuern darf.
Die DBA sind internationale Verträge zwischen Deutschland und anderen Staaten. Ziel ist es, eine doppelte Belastung deiner Rente zu vermeiden. Aber, nicht alle DBA funktionieren gleich, und nicht jedes Land hat ein solches Abkommen mit Deutschland abgeschlossen. Deshalb ist es wichtig, dein Zielland genau zu prüfen.
Besteuerungsmethoden: Freistellung oder Anrechnung erklärt
Es gibt zwei hauptsächliche Wege, wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird:
1. Die Freistellungsmethode
Deine deutsche Rente wird im Wohnsitzland nicht besteuert, sondern nur in Deutschland. In manchen Fällen erfolgt eine Freistellung mit Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Die Rente wird zwar nicht direkt versteuert, beeinflusst aber den Steuersatz für andere Einkünfte.
2. Die Anrechnungsmethode
Hier wird deine Rente sowohl im Wohnsitzland als auch in Deutschland versteuert. Die im Ausland gezahlte Steuer wird jedoch auf die deutsche Steuer angerechnet.
Welche Methode angewendet wird, hängt vom jeweiligen DBA ab. Ein Blick in das Abkommen mit deinem Wunschland ist also Pflicht.
So funktioniert die Rentenbesteuerung bei Wohnsitz im Ausland
Wenn du deinen Hauptwohnsitz ins Ausland verlegst, wirst du in Deutschland in der Regel beschränkt steuerpflichtig. Das heißt, deine Rente wird ab dem ersten Euro versteuert, ohne dass dir der übliche Grundfreibetrag oder Vorteile wie das Ehegattensplitting zustehen.
Die genaue Steuerlast hängt dann davon ab, ob du:
nur Renteneinkünfte aus Deutschland hast,
noch andere Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen, Kapitalerträge) beziehst,
und natürlich von deinem neuen Wohnsitzland.
Einige Länder wie Griechenland bieten sehr attraktive Steuerregelungen für ausländische Rentner. In Griechenland beispielsweise zahlst du zur Zeit auf deine Rente pauschal nur 7 % Steuern für die ersten 15 Jahre.
Unbeschränkte Steuerpflicht als Steuervorteil nutzen
Auch als Auslandsrentner kannst du die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragen – und so wieder von Grundfreibetrag & Co. profitieren. Das geht, wenn:
mindestens 90 % deiner Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder
deine ausländischen Einkünfte unter dem deutschen Grundfreibetrag liegen.
Mit dem Antrag kannst du viele Vorteile behalten: etwa den Altersentlastungsbetrag, Vorsorgeaufwendungen oder das Ehegattensplitting. Auch der Weg über einen Steuerberater lohnt sich oft, denn so kannst du sicher sein, dass du keine wichtigen Möglichkeiten versäumst.
Checkliste für Auslandsrentner zur Vermeidung von Steuerfallen:
Prüfe, ob dein Wunschland ein DBA mit Deutschland hat.
Lies nach, welche Besteuerungsmethode dort gilt: Freistellung oder Anrechnung.
Kalkuliere deine Steuerlast in beiden Ländern.
Beantrage ggf. die unbeschränkte Steuerpflicht.
Sammle alle relevanten Nachweise: Wohnsitz, Steuerbescheide, Rentenbezüge.
Lass dich von einem Steuerberater unterstützen.
Welche Länder sind für Rentner steuerlich attraktiv?
Griechenland: Pauschale Besteuerung mit 7 % für 15 Jahre
Spanien: Besteuert Renten, aber meist niedriger als Deutschland
Thailand: Kein DBA mit Deutschland, daher Vorsicht geboten!
Costa Rica / Panama: Keine Besteuerung ausländischer Renten im Inland
Winterflucht oder Wohnsitzverlagerung? Der 183-Tage-Trick
Ein großer Unterschied: Wer nur einige Monate im Ausland lebt (z. B. überwintern), bleibt oft in Deutschland steuerpflichtig. Der Wohnsitz entscheidet sich nämlich daran, wo du dich mehr als 183 Tage pro Jahr aufhältst und deinen Lebensmittelpunkt hast. Erst bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland greifen die DBA-Regelungen voll.
Das heißt: Wenn du zwar in Spanien oder Thailand überwinterst, aber weiterhin den Hauptwohnsitz in Deutschland hast, bleibt auch die deutsche Steuerpflicht bestehen. Anders sieht es aus, wenn du dich offiziell abmeldest und deinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagerst.
Steuertricks ganz legal? JA, das geht
Außergewöhnliche Belastungen absetzen - Krankheitskosten, Pflegeaufwand etc.
Vorsorgeaufwendungen geltend machen - z. B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung
Spenden absetzen – auch aus dem Ausland möglich, wenn sie an deutsche Organisationen gehen
Fazit: Steuern sparen als Rentner im Ausland – clever statt doppelt zahlen
Doppelbesteuerung muss kein Stolperstein sein. Mit dem richtigen Wissen, etwas Vorbereitung und ggf. professioneller Beratung kannst du deine Rente auch im Ausland clever nutzen – und musst nicht doppelt zahlen. Denn wer sich früh informiert, spart sich später viele Nerven und bares Geld.
Also: Check dein Wunschland, schau dir das DBA an, beantrage die unbeschränkte Steuerpflicht und genieße deinen Ruhestand in vollen Zügen. Dein Geld gehört dir – nicht dem Fiskus.
Sonnige Grüße und viel Erfolg auf deinem Weg ins Ausland.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche, steuerliche oder medizinische Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.
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